Erklärung des Beherbergungsbetriebes zur Beherbergungsabgabe
Die Erklärung zur Übernachtungsabgabe erfolgt gemäß § 7 der Satzung zur Erhebung einer Übernachtungsabgabe in der Stadt Monschau.
Bemessung der Übernachtungsabgabe
Die Übernachtungsabgabe beträgt gemäß § 3 und § 4 der Satzung je Gast und Übernachtung 2,50 €. Ausgenommen hiervon sind nach § 2 Abs. 4 und 5 Aufenthalte im Rahmen von Klassenfahrten/Schulfahrten einschließlich des Begleitpersonals, Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 v. H. und höher und die Begleitperson eines Schwerbehinderten.
Außerdem fällt nach § 2 Abs. 3 der Satzung keine Übernachtungsabgabe an, wenn die Beherbergung einen Wohnsitz im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Monschau darstellt.
Abgabefrist
Die Anzahl der Übernachtungen ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (15.04./15.07./15.10./15.01.) einzureichen. Zur Prüfung der Angaben behält sich die Stadt Monschau vor, geeignete Nachweise zu verlangen.
Für Rückfragen oder bei Problemen mit der Eingabe wenden Sie sich bitte an Frau Wendorff:
Tel.: 02472 81-230 oder per E-Mail an doris.wendorff@stadt.monschau.de
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