Jährliche Meldung Zählerstand
Antrag auf Geltendmachung von Abzugsmengen bei der Schmutzwassergebühr
gem. § 3 Abs. 5 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Zülpich.
Das mir vorliegende Merkblatt hinsichtlich der ordnungsgemäßen Vorgehensweise habe ich anerkannt und versichere ausdrücklich, dass das über den Zwischenzähler entnommene Wasser nur für Gartenzwecke und/oder Viehtränkung verwendet wurde.
Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Vorgaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße entsprechend § 20 Abs. 3 KAG NRW geahndet wird.
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Für Rückfragen oder bei Problemen mit der Eingabe wenden Sie sich bitte an Herrn Hahn Tel.: 02252 / 52 -285 oder per e-Mail gartenwasser@stadt-zuelpich.de
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